VOIZ.ES — B2B KI-Telefonie

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN SOWIE SERVICE LEVEL AGREEMENT (SLA)

VOIZ.ES — INTELLIGENTES B2B2C-TELEFONIESYSTEM UND KI-VOICE-AGENTS MIT VERKAUFSPSYCHOLOGIE

Diensteanbieter: Yolanda Muñoz Bodeguero (im Folgenden „VOIZ.ES“, „VOIZ“ oder „der Anbieter“)
Steuernummer (NIF/CIF): 51084022X | Geschäftssitz: C/ Camarena 244, 28047 Madrid, Spanien
Offizielle Website: https://voiz.es | Datenschutzbeauftragter (DSB / DPO): dpo@voiz.es
Dokumentenversion: 2.0 — August 2026 | Inkrafttreten: 1. August 2026
Vertragskennung: VOIZ-TOS-SLA-2026-V2

1. GEGENSTAND, UMFANG UND ART DER DIENSTLEISTUNG

1.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen durch VOIZ.ES in den Bereichen Konzeption, technische Konfiguration, Prompt-Engineering, Implementierung, Betrieb, Cloud-Hosting, Support, Überwachung und Wartung von sprachbasierten Telefon-Agents mit konversationeller Künstlicher Intelligenz (im Folgenden „der Voice-Agent“ oder „der KI-Dienst“) in den Tarifstufen Basis, Growth, Pro oder Enterprise. Dieser Dienst ist speziell darauf ausgelegt, in die Telefonieinfrastruktur des Kunden integriert zu werden, um eingehende Anrufe rund um die Uhr (24/7) entgegenzunehmen, Unternehmensinformationen bereitzustellen, Anfragen zu beantworten, Termine bzw. Reservierungen zu verwalten und eine vorläufige Qualifizierung kommerzieller Leads durchzuführen.

1.2 Leistungsumfang nach Tarifstufen

Die operativen Kapazitäten, der Integrationsumfang und die Tiefe der Konversationsanalyse richten sich nach dem im kommerziellen Angebot vereinbarten Tarif:

Funktion / Modul Basis-Tarif Growth-Tarif Pro-Tarif (Empfohlen) Enterprise-Tarif
Inklusiv-Minutenkontingent 1.000 Min./Monat 2.000 Min./Monat 3.000 Min./Monat Individuell (5.000+ Min.)
Standard-Nebenläufigkeit Bis zu 2 gleichzeitige Anrufe Bis zu 5 gleichzeitige Anrufe Bis zu 10 gleichzeitige Anrufe 20+ dedizierte Leitungen
Anrufdauerbegrenzung Max. 10 Minuten Max. 10 Minuten Max. 10 Minuten Individuell anpassbar
Mehrsprachiger Support Nativ (+30 Sprachen) Nativ (+30 Sprachen) Nativ (+30 Sprachen) Nativ global (+70 Sprachen)
Lead-Erfassung & Alerts E-Mail und Google Sheets E-Mail, SMS und Sheets E-Mail, SMS, Sheets und CRM Multi-Endpoint & Ad-hoc-Webhooks
Kalender- & Terminverwaltung Nicht enthalten (Weiterleitung) Google Cal / Outlook / Calendly Live-Kalender + Terminerinnerungen ERP-Integration / Proprietäre Software
Direkte CRM-Integration Nicht enthalten Nicht enthalten HubSpot, Salesforce, InmoPC Proprietäres CRM/ERP nach Maß
Semantische Suche (pgvector) Nicht enthalten (Basis-Katalog) Nicht enthalten Enthalten (Umfangreiche Kataloge) Unbegrenzte Kapazität & dedizierter Cluster
Branchenintelligenz (N3) Enthalten (Basis-Prompts) Enthalten (Basis-Prompts) Enthalten (Basis-Prompts) Enthalten (Dedizierte Modelle)
Reibungsoptimierung Nicht enthalten Kontinuierliche Erkennung im Kalender Vollständiges kontinuierliches Audit Individuelle Multi-Agenten-Überwachung
Erweiterte Verkaufspsychologie Nicht enthalten Nicht enthalten Erweiterte Multi-Agenten-Pipeline Ad-hoc-Frameworks und Scoring

1.3 Phasen und Struktur der Leistungserbringung

Der KI-Dienst gliedert sich in zwei strikt voneinander getrennte operative und vertragliche Phasen:

  1. Setup-Phase (Technologische Implementierung): Umfasst die technischen Beratungsleistungen, das Instruktionsdesign (System Prompt), die Strukturierung und Vektorisierung der initialen Wissensbasis (RAG), die Zuweisung von Rufnummern oder SIP-Trunks, die Webhook-Konfiguration, die Konzeption von Integrationsabläufen, Stresstests sowie die Bereitstellung in einer Testumgebung (Sandbox). Diese Phase unterliegt einer einmaligen, nicht wiederkehrenden Vergütung und wird gesondert abgerechnet gemäß den im Angebot festgelegten Konditionen (50 % bei Vertragsschluss und 50 % bei Übergabe der Sandbox-Umgebung).
  2. Betriebsphase (Monatliches SaaS-Abonnement): Umfasst den fortlaufenden Cloud-Betrieb zur aktiven Ausführung der KI-Telefonanlage, den Verbrauch von Telefonieminuten, LLM-Inferenz in Echtzeit, Sprachsynthese, technische Überwachung, Wartung und Support. Diese Phase wird ausschließlich durch die Annahme dieser Bedingungen und die Aktivierung des wiederkehrenden monatlichen Abonnements über Stripe Billing begründet.

Der Abschluss der Setup-Phase führt erst dann zur Produktivschaltung des Voice-Agents, wenn der Kunde das monatliche Abonnement in Stripe aktiviert hat. Der Anbieter hält keine Sprachleitungen aktiv, wenn sich der Kunde mit der Zahlung des monatlich wiederkehrenden Abonnements in Verzug befindet.

1.4 Ausschließlich technischer und assistierender Charakter

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass VOIZ.ES ausschließlich als Softwareentwickler, KI-Integrator und Anbieter von Cloud-Telekommunikationsinfrastruktur agiert. VOIZ.ES:

1.5 Funktionale Abgrenzung des Voice-Agents

Der Voice-Agent fungiert als telefonischer Assistent für allgemeine Auskünfte, Vorqualifizierung von Leads, Notizaufnahme und Terminverwaltung. Seine Funktion besteht darin, Antworten auf Grundlage der autorisierten Wissensbasis bereitzustellen und den Anruf an das menschliche Team oder das Terminsystem des Kunden weiterzuleiten.

Der Voice-Agent handelt NICHT als gesetzlicher Vertreter und schließt keine verbindlichen Verträge ab. Insbesondere gilt:

Fordert ein Nutzer ein verbindliches Rechtsgeschäft oder eine nicht in der Datenbank hinterlegte individuelle Kondition, leitet der Voice-Agent die Anfrage an das menschliche Team des Kunden weiter.

2. AKTIVIERUNGSBEDINGUNGEN, KICK-OFF UND INFORMATIONSBEREITSTELLUNG

2.1 Abhängigkeit von den bereitgestellten Informationen

Die Genauigkeit, Verlässlichkeit und Konsistenz der Antworten des Voice-Agents hängen unmittelbar von der Qualität, Richtigkeit und Aktualität der technischen und kommerziellen Unterlagen ab, die der Kunde während der Trainingsphase bereitstellt.

2.2 Voraussetzungen für die Setup-Phase (Kick-off)

Damit der Anbieter mit den technischen Konfigurations- und Trainingsarbeiten des Voice-Agents beginnen kann, muss der Kunde:

  1. Das kommerzielle Angebot formell angenommen und die erste Rate von 50 % der Einrichtungsgebühr bezahlt sowie den entsprechenden Banküberweisungsbeleg übermittelt haben.
  2. Dem Anbieter das Unternehmensdossier, den Produkt-/Dienstleistungskatalog, Qualitätsbeschreibungen, offizielle Tarife oder freigegebene Preisspannen, FAQ-Kataloge, Geschäftszeiten, Weiterleitungskanäle und Zugangsdaten zu autorisierten Kalendern oder Endpunkten übergeben haben.

2.3 Richtigkeitsgarantie und Ausschluss von Prüfpflichten

Der Kunde garantiert uneingeschränkt, dass alle bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß, genau, rechtmäßig und aktuell sind. VOIZ.ES führt keine juristischen, technischen, baurechtlichen oder gesundheitlichen Prüfungen der vom Kunden übermittelten Daten durch. VOIZ.ES haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus Fehlern, Auslassungen, irreführender Werbung oder veralteten Angaben in den Originaldokumenten des Kunden resultieren.

2.4 Aktualisierungen der Wissensdatenbank

Der Kunde verpflichtet sich, jede relevante Änderung seiner Preise, seines Katalogs, seiner Öffnungszeiten oder allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich mitzuteilen:

2.5 Testprotokoll in der Sandbox und stillschweigende Abnahme

Nach Abschluss der initialen technischen Konfiguration stellt der Anbieter den Zugang zu einer Testleitung oder Testumgebung (Sandbox) bereit. Der Kunde verfügt über eine Ausschlussfrist von sieben (7) Werktagen, um die Antworten des Agents anhand der bereitgestellten Dokumentation zu prüfen. Die Setup-Phase beinhaltet ein Freikontingent von dreißig (30) Testminuten in der Sandbox-Umgebung (Einzelsitzungen von maximal 3 Minuten). Verstreicht die Frist von 7 Werktagen oder wird das Testkontingent ohne schriftliche Rüge objektiver technischer Mängel aufgebraucht, gilt das Setup als stillschweigend abgenommen. Infolgedessen werden die verbleibenden 50 % der Setup-Gebühr fällig und das monatliche Abonnement in Stripe Billing zur Produktivschaltung aktiviert.

3. BETRIEBSGRENZEN, NEBENLÄUFIGKEIT UND ÜBERZIEHUNGSGEBÜHREN (OVERAGE)

3.1 Telefoniekapazitäten und Abonnementgrenzen

Das monatliche Abonnement von VOIZ.ES unterliegt den gebuchten Betriebsparametern:

3.2 Gebühren für Mehrverbrauch (Overage) und Ausgabenlimit (Spend Cap)

Übersteigt das kumulierte Anrufvolumen das Inklusivkontingent des laufenden Kalendermonats:

4. KI-RAHMENWERK, HALLUZINATIONEN UND ABGRENZUNG VON VERTRIEBSMETHODEN

4.1 Probabilistische Natur und Haftungsausschluss für Halluzinationen

Der Kunde erkennt an, dass der Voice-Agent auf probabilistischen Sprachmodellen (LLM) basiert. Trotz angewandter Schutztechniken (RAG, Begrenzung der Temperatur und deterministische Guardrails) kann die KI gelegentlich unpräzise, unvollständige oder nicht im Dossier vorgesehene Antworten generieren (technisch als „Halluzination“ bezeichnet). VOIZ.ES ist von jeglicher zivil- oder handelsrechtlichen Haftung für eigenständig durch die KI getätigte Aussagen befreit, es sei denn, VOIZ.ES fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der technischen Konfiguration zur Last.

4.2 Semantische Abgrenzung von Vertriebsmethoden (SPIN, Cialdini, Sandler, NLP, DISC)

Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass der Einsatz von Frameworks und verkaufspsychologischen Methoden in den Tarifen Pro und Enterprise unter folgenden technischen Standards erfolgt:

4.3 Unabdingbare Pflicht zur schriftlichen Bestätigung

Der Kunde übernimmt die verpflichtende Obliegenheit, alle kommerziellen Konditionen, Preise, Zahlungsbedingungen oder technischen Details vor Abschluss eines Vertrages, einer Reservierung oder einer verbindlichen Vereinbarung durch eigenes Personal schriftlich zu überprüfen und zu bestätigen. Weder Tonaufnahmen noch Transkriptionen oder telefonische Zusammenfassungen begründen eine formelle vertragliche Bindung.

4.4 Quantitative Haftungsbegrenzung

Vorbehaltlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die gesamte kumulierte zivilrechtliche Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden aus jeglichem Rechtsgrund im Zusammenhang mit dem KI-Dienst der Höhe nach auf den Betrag der Netto-Monatsbeiträge begrenzt, die der Kunde in den letzten sechs (6) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich an VOIZ.ES gezahlt hat. Entgangener Gewinn, Reputationsschäden und verlorene Geschäftschancen sind vom Schadensersatz ausdrücklich ausgeschlossen.

5. VERFÜGBARKEIT, SLA UND TELEKOMMUNIKATIONSNETZE DRITTER

5.1 Strukturelle Abhängigkeit von globaler Infrastruktur

Die Funktionsfähigkeit des KI-Dienstes hängt strukturell von globalen Technologie- und Infrastrukturanbietern ab, die in folgenden Funktionskategorien tätig sind:

Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer dieser Funktionskategorien auszutauschen oder zu aktualisieren, ohne dass dies eine wesentliche Vertragsänderung darstellt, sofern ein gleichwertiges Niveau an Funktionalität, Sicherheit und regulatorischer Compliance gewährleistet bleibt. Die genaue Identität und Konfiguration der jeweiligen Anbieter stellt ein Geschäftsgeheimnis von VOIZ.ES dar (Ziffern 8 und 12) und wird dem Kunden auf formelle Anfrage im Unterauftragsverarbeiter-Verzeichnis des AVV offengelegt.

5.2 Haftungsausschluss für Netzausfälle und Drittanbieter

Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle, erhöhte Latenzen, Netzunterbrechungen oder technische Fehler, die unmittelbar auf öffentliche Telefonnetze (PSTN), Mobilfunknetze, globale KI-Plattformen oder Stromausfälle in Infrastrukturen außerhalb der direkten Kontrolle von VOIZ.ES zurückzuführen sind.

5.3 Service Level Agreement (SLA) und Best-Effort-Prinzip

Die Bereitstellung des Dienstes erfolgt nach dem Grundsatz der „bestmöglichen Bemühungen“ (Best Efforts) unter Einhaltung folgender technischer Zusagen:

6. REGULATORISCHE COMPLIANCE: EU AI ACT UND BRANCHENSPEZIFISCHE VORGABEN

6.1 Transparenzpflichten (Art. 50 EU AI Act)

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (EU AI Act), in Kraft im Jahr 2026:

6.2 Weiterleitungsmechanismus an eine natürliche Person

Soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Bereitstellung einer persönlichen Betreuung durch eine natürliche Person bestehen, verfügt VOIZ über konfigurierbare Weiterleitungsmechanismen:

6.3 Richtlinie zur akzeptablen Nutzung (Acceptable Use Policy - AUP)

Die Nutzung des KI-Dienstes ist strengstens untersagt für: Belästigungsanrufe, unaufgeforderte Werbeanrufe (Spam-Telefonie unter Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz), Betrug, Identitätstäuschung, Social Engineering, Verbreitung von Falschinformationen oder rechtswidrige Handlungen. Zuwiderhandlungen berechtigen VOIZ.ES zur sofortigen vorläufigen Sperrung der Leitung.

6.4 Geldwäscheprävention (Ley 10/2010 / GwG — Bedingte Klausel)

Unterliegt der Kunde als Verpflichteter geldwäscherechtlichen Vorschriften (z. B. Bauträger, Kreditinstitute oder Finanzintermediäre), erkennt er an, dass der Voice-Agent keine eigenständigen Identitätsprüfungen (KYC) oder formalen Meldungen an Behörden durchführt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten.

7. DATENSCHUTZ (DSGVO), SICHERE ARCHITEKTUR UND CHINESE WALLS

7.1 Gesetzliche Rollen und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA)

7.2 Keine physische Aufzeichnung und flüchtiger Speicher (Ephemeral Memory)

In strikter Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) ist die Aufzeichnung physischer Audiodateien in der Telefonieinfrastruktur standardmäßig dauerhaft deaktiviert. Die Sprachwellen werden zur Transkription ausschließlich im flüchtigen Arbeitsspeicher (Streaming) verarbeitet. Temporäre Protokolle auf Zwischenplattformen werden nach Übermittlung des Gesprächsberichts automatisiert und irreversibel per API-Protokoll gelöscht.

7.3 Isolationsarchitektur, Netzwerksicherheit und Repositorien nach Tarif

VOIZ.ES gewährleistet, dass die Verarbeitung, Übertragung und Speicherung der Daten jedes Kunden unter Einhaltung strenger technischer Isolations- und Segmentierungsmaßnahmen gemäß dem gebuchten Tarif erfolgt:

7.4 Zweischichtige Analyse und branchenspezifische Anonymisierung (Klausel 6.3 AVV & Erwägungsgrund 26 DSGVO)

Die Datenverarbeitung innerhalb der Multi-Agenten-Optimierungs-Pipeline unterliegt zwei strikt getrennten Rechtsschichten:

7.5 Chinese Walls und Verbot der kommerziellen Quernutzung

Im Bewusstsein der strategischen Vertraulichkeit kommerzieller Leads und im Hinblick auf Aktivitäten anderer Geschäftsbereiche, Marken oder verbundener Unternehmen des Anbieters gilt:

7.6 Speicherung, Löschung und Datenübertragbarkeit

Private Transkriptionsprotokolle werden für einen Zeitraum von maximal zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gesperrt aufbewahrt, um vertragliche Haftungsansprüche abzuwehren, und anschließend endgültig gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen erfordern eine abweichende Dauer. Der Kunde kann den Export seiner Leads (CSV/JSON) oder die vorzeitige Löschung jederzeit gemäß Art. 20 DSGVO verlangen.

8. GEISTIGES EIGENTUM UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE (SCHICHTEN A/B/C)

Die Eigentumsstruktur an technologischen und geschäftlichen Vermögenswerten gliedert sich in drei Schichten:

Schicht Beschreibung des Schutzguts Inhaberschaft Rechte des Kunden
Schicht A — Kundendaten Dossiers, Kataloge, Preislisten, Marken, Kundendaten und erfasste Leads. Kunde (Vollständiges Eigentum) Vollständige Inhaberschaft. Zeitlich begrenzte Lizenz an VOIZ.ES ausschließlich zur Leistungserbringung.
Schicht B — Konfigurierter Agent Der auf den Leitungen des Kunden bereitgestellte Voice-Agent mit trainiertem Business-RAG. VOIZ.ES (Ausschließliches Eigentum) Zeitlich befristete, widerrufliche und nicht übertragbare Nutzungslizenz, gekoppelt an die Zahlung des Monatsbeitrags.
Schicht C — VOIZ-Technologie & Methodik Multi-Agenten-Optimierungs-Pipeline, RAG-Architektur, Master-Prompts, psychologische Frameworks, Guardrails, N3-Algorithmen und Basissoftware. VOIZ.ES (Ausschließliche Inhaberschaft) Keine Rechte. Stellen Geschäftsgeheimnisse nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dar. Werden weder übergeben noch lizenziert.

Dem Kunden ist es untersagt, Reverse Engineering, Dekompilierung, Kopieren von Master-Prompts oder Versuche zur Modellextraktion (Model Extraction) durchzuführen.

9. WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN, ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

9.1 Wiederkehrendes Abonnement über Stripe Billing

Die monatliche Abrechnung erfolgt über das sichere Zahlungsgateway Stripe Billing. Die Belastung erfolgt im Voraus zwischen dem 1. und 5. Tag jedes Kalendermonats per Firmenkreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Offizielle Rechnungen werden nach jeder Abbuchung automatisch ausgestellt.

9.2 Umgang mit Zahlungsverzug und Verzugszinsen

Im Falle eines Fehlschlags oder einer Rückweisung der Zahlung:

  1. Werden innerhalb von fünf (5) Werktagen bis zu zwei (2) automatische Wiederholungsversuche unternommen.
  2. Nach Benachrichtigung über den Zahlungsverzug hat der Kunde eine Frist von fünf (5) Werktagen zur Begleichung.
  3. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist VOIZ.ES berechtigt, die Telefonleitungen und die Betreuung durch den Agenten automatisch auszusetzen.
  4. Fällige Beträge verzinsen sich mit einem Verzugszinssatz von achtzehn Prozent (18 %) jährlich (Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte gemäß Handelszahlungsverzugsrecht).
  5. Besteht der Verzug länger als fünfzehn (15) Kalendertage, kann VOIZ.ES den Vertrag fristlos kündigen und die offenen Forderungen zuzüglich Bank- und Inkassogebühren geltend machen.

10. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND BEENDIGUNG

10.1 Laufzeit und automatische Verlängerung

Der Vertrag wird auf monatlicher Basis geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Kalendermonat, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.

10.2 Kündigung ohne Vertragsstrafe (7 Tage Kündigungsfrist)

Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit und ohne Vertragsstrafe durch schriftliche Mitteilung per E-Mail oder über das Stripe-Kundenportal mit einer Frist von mindestens sieben (7) Kalendertagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des bereits abgerechneten Monats wirksam; anteilige Rückerstattungen für nicht genutzte Tage erfolgen nicht.

10.3 Rechtsfolgen der Beendigung

Nach Vertragsbeendigung deaktiviert VOIZ.ES den Voice-Agent und entkoppelt die Leitungen innerhalb von maximal 48 Stunden. In keinem Fall wird die anfängliche Setup-Gebühr erstattet, noch werden Master-Prompts, RAG-Schemata oder interne Konfigurationen der Schicht C an den Kunden herausgegeben.

11. HÖHERE GEWALT UND FORTFÜHRUNG

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund unvorhersehbarer und unvermeidbarer Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, kriegerische Konflikte, globale Internetausfälle, großflächige Ransomware-Angriffe oder flächendeckende Ausfälle nationaler Telekommunikationsbetreiber). Dauert das Ereignis länger als sechzig (60) Kalendertage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigungspflicht kündigen.

12. VERTRAULICHKEIT UND ABWERBEVERBOT (NON-SOLICITATION)

Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Geheimhaltung aller ausgetauschten technischen und geschäftlichen Informationen. Zudem verpflichtet sich jede Partei, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter oder direkte Auftragnehmer der jeweils anderen Partei abzuwerben, anzustellen oder zu beauftragen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs (6) Bruttomonatsgehältern der abgeworbenen Fachkraft fällig.

13. VERTRAGSÄNDERUNGEN UND LEISTUNGSERWEITERUNGEN (CHANGE REQUEST)

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen anpassen. Wesentliche betriebliche Änderungen, neue Branchenanforderungen, nicht standardisierte Konversationsabläufe oder individuelle Integrationen, die nach dem initialen Setup angefragt werden, werden über ein formelles Änderungsverfahren (Change Request) vorab gesondert kalkuliert und beauftragt.

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht des Königreichs Spanien. Für alle Streitigkeiten vereinbaren die Parteien eine vorherige gütliche Verhandlungsphase von fünfzehn (15) Kalendertagen. Wird keine Einigung erzielt, unterwerfen sich die Parteien unter Ausschluss eines anderen Gerichtsstands der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Madrid (Spanien).


ANHANG 1 — AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV / DPA)

GEMÄSS ARTIKEL 28 DER VERORDNUNG (EU) 2016/679 (DSGVO) UND DES SPANISCHEN LOPDGDD 3/2018

Auftragsverarbeiter: Yolanda Muñoz Bodeguero (im Folgenden „VOIZ.ES“, „VOIZ“ oder „der Anbieter“)
Steuernummer (NIF/CIF): 51084022X | Geschäftssitz: C/ Camarena 244, 28047 Madrid, Spanien
AVV-Kennung: VOIZ-DPA-2026-V2 | Inkrafttreten: 1. August 2026
Hauptvertrag: B2B-Nutzungsbedingungen von VOIZ.ES (Zu den Hauptbedingungen)
Datenschutzbeauftragter (DSB / DPO): dpo@voiz.es

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „der AVV“) ergänzt die Nutzungsbedingungen und den Rahmenvertrag zwischen VOIZ.ES (im Folgenden „der Auftragsverarbeiter“ oder „VOIZ.ES“) und dem Kunden (im Folgenden „der Verantwortliche“ oder „der Kunde“) und bildet einen untrennbaren Bestandteil derselben.

1. GEGENSTAND UND ZWECK DER AUFTRAGSVERARBEITUNG

Dieser AVV regelt die Bedingungen, unter denen VOIZ.ES personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Erbringung von Telefoniedienstleistungen mit Voice-Agents auf Basis konversationeller Künstlicher Intelligenz: Anrufannahme, Echtzeitverarbeitung, flüchtige Texttranskription, Vorqualifizierung von Anfragen und Weiterleitung von Leads bzw. Terminbuchungen gemäß gebuchtem Tarif.

2. ART DER DATEN UND KATEGORIEN BETROFFENER PERSONEN

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGSVERARBEITERS (VOIZ.ES)

Gemäß Artikel 28 Abs. 3 DSGVO verpflichtet sich VOIZ.ES zu Folgendem:

  1. Weisungsgebundene Verarbeitung: Personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten, es sei denn, VOIZ.ES ist durch das Recht der Europäischen Union oder das nationale Recht dazu verpflichtet.
  2. Vertraulichkeitspflicht: Sicherzustellen, dass sich die zur Überwachung der Infrastruktur befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
  3. Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO): Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (detailliert in Klausel 5 dieses Anhangs).
  4. Zulässige Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO): Die Kette von Technologieanbietern gemäß Klausel 4 dieses Anhangs zu verwalten.
  5. Unterstützung bei Betroffenenrechten: Den Verantwortlichen nach Möglichkeit bei der Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) zu unterstützen.
  6. Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO): Den Verantwortlichen unverzüglich und spätestens innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden über Sicherheitsvorfälle zu informieren, die personenbezogene Daten betreffen.
  7. Löschung und Rückgabe: Nach Beendigung der Dienstleistung alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zu löschen oder zurückzugeben (Klausel 7 dieses Anhangs).
  8. Nachweise und Audits: Dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen.

4. REGIME DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Einbindung wesentlicher Technologieanbieter aus folgenden Funktionskategorien:

VOIZ.ES schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter Verträge ab, die gleichwertige Schutzgarantien wie dieser AVV bieten. Die konkrete Identität der Anbieter stellt ein Geschäftsgeheimnis von VOIZ.ES dar und wird dem Verantwortlichen auf begründetes Verlangen unter Vertraulichkeitsvereinbarung offengelegt.

5. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE SICHERHEITSMASSNAHMEN (ART. 32 DSGVO)

VOIZ.ES garantiert die Umsetzung folgender Sicherheitskontrollen in seiner Infrastruktur:

6. KLAUSEL 6.3: VERTRAGLICHE WEISUNG ZUR DETERMINISTISCHEN N3-ANONYMISIERUNG

Gemäß Artikel 28 Abs. 3 lit. a DSGVO und Erwägungsgrund 26 der DSGVO weist der Verantwortliche VOIZ.ES hiermit ausdrücklich an und autorisiert VOIZ.ES dazu, auf Texttranskriptionen ein irreversibles deterministisches Anonymisierungsprotokoll der Stufe 3 (N3) anzuwenden, entsprechend der Technischen Spezifikation N3 (Anhang 2).

Durch diesen Prozess werden alle direkten und indirekten Identifikatoren dauerhaft entfernt und ausschließlich statistische, branchenweit aggregierte Muster gebildet (k ≥ 20 Gespräche aus mindestens 3 verschiedenen Unternehmen). Da diese anonymen Muster rechtlich von jeder identifizierbaren Person entkoppelt sind, verlieren sie ihre Eigenschaft als personenbezogene Daten und dürfen von VOIZ.ES rechtmäßig zur Optimierung der Basissysteme und für Branchenanalysen genutzt werden.

7. LÖSCHUNG UND AUFBEWAHRUNG NACH VERTRAGSENDE

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden private Transkriptionsprotokolle für maximal zwölf (12) Monate gesperrt aufbewahrt, um etwaige rechtliche Verantwortlichkeiten abzuwickeln. Nach Ablauf dieser Frist werden sie endgültig gelöscht oder irreversibel anonymisiert, es sei denn, gesetzliche Pflichten erfordern eine längere Aufbewahrung.


ANHANG 2 — TECHNISCHE SPEZIFIKATION: PROTOKOLL ZUR DETERMINISTISCHEN ANONYMISIERUNG N3

KRITERIEN FÜR DIE IRREVERSIBLE ANONYMISIERUNG GEMÄSS ERWÄGUNGSGRUND 26 DER DSGVO

Referenzdokument: VOIZ-SPEC-N3-2026 | Version: 1.0 — August 2026
Technischer Bereich: Schicht 2 der aggregierten Branchenintelligenz
Vertragsgrundlage: Klausel 6.3 des AVV von VOIZ.ES (Siehe Anhang 1: AVV)

Dieses Dokument definiert die mathematischen Kriterien, algorithmischen Transformationsregeln und deterministischen Validierungsprotokolle für das in der VOIZ.ES-Pipeline implementierte Anonymisierungsverfahren der Stufe 3 (N3).

1. RECHTSGRUNDLAGE UND GRUNDSATZ DER IRREVERSIBILITÄT

Ziel des N3-Protokolls ist die Umwandlung von Texttranskriptionen in rein aggregierte statistische Informationen. Dabei wird sichergestellt, dass der Prozess technisch unumkehrbar ist und kein resultierender Datensatz mit verhältnismäßigem Aufwand re-identifiziert werden kann.

Gemäß Erwägungsgrund 26 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO):

2. TECHNISCHE DIFFERENZIERUNG: PSEUDONYMISIERUNG (N1) VS. ECHTE ANONYMISIERUNG (N3)

Technischer Parameter Stufe 1 (Pseudonymisierung N1) Stufe 3 (Echte Anonymisierung N3)
Anwendungsbereich Rechtsschicht 1 (Privates Kundenaudit) Rechtsschicht 2 (Branchenintelligenz)
Rechtliche Natur Pseudonymisiertes personenbezogenes Datum Anonymes Datum (Nicht personenbezogen)
Reversibilität Temporär umkehrbar (TTL 24h) Dauerhaft irreversibel
Ziel-Tabelle in DB Private Tabelle kunden_berichte (RLS) Öffentliche Tabelle veroeffentlichte_branchen_muster
DSGVO-Geltung Volle Anwendbarkeit (AVV Art. 28) Ausgenommen nach Erwägungsgrund 26 DSGVO

3. N3-VERARBEITUNGSPIPELINE (DETERMINISTISCH, OHNE LLM)

Die N3-Anonymisierung wird nicht der Interpretation eines probabilistischen Sprachmodells überlassen, sondern über eine deterministische Closed-Code-Pipeline mit strengen Prüfregeln ausgeführt:

┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│           Muster-Kandidat (Semantische Extraktion)          │
└──────────────────────────────┬──────────────────────────────┘
                               │
                               ▼
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                 DETERMINISTISCHER N3-GENERALISIERER         │
│  • Beruf       ──► ISCO-08/CNO-11-Kategorie (2 Ziffern)     │
│  • Alter       ──► Dekaden-Bereich (z. B. 35-44 Jahre)      │
│  • Standort    ──► Zonentypologie / Makroregion             │
│  • Betrag      ──► Branchen-Dezil                           │
│  • Daten       ──► Konsolidierter Monat und Jahr            │
└──────────────────────────────┬──────────────────────────────┘
                               │
                               ▼
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                STRIKTER ALGORITHMISCHER VALIDATOR           │
│  • PII-Regex-Filter (Telefone, E-Mails, IDs, IBANs, IPs)   │
│  • k-Anonymitäts-Regel: k >= 20 Konversationen              │
│  • Diversitäts-Regel: Mindestens 3 verschiedene Kunden      │
│  • Zitatverbot: Maximal 3 aufeinanderfolgende Wörter        │
└──────────────────────────────┬──────────────────────────────┘
                               │
                               ▼
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│          TABELLE: veroeffentlichte_branchen_muster          │
│     (Ohne client_id, ohne Events, ohne Identifikatoren)     │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘

4. MATHEMATISCHE SCHUTZMETRIKEN UND DIFFERENTIAL PRIVACY

Damit ein Branchenmuster konsolidiert und veröffentlicht wird, muss es gleichzeitig folgende mathematische Schwellenwerte erfüllen:

5. STRUKTUR DES VERÖFFENTLICHTEN ANONYMEN DATENSATZES

Das Ergebnis des N3-Prozesses erzeugt rein statistische JSON-Objekte ohne Personenbezug:

{
  "muster_id": "uuid-v4",
  "branche": "immobilien",
  "kategorie": "HAEUFIGER_EINWAND",
  "generalisierte_beschreibung": "Bei Neubauimmobilien an der Küste erkundigt sich ein relevanter Anteil der Anrufer nach Ausrichtung und Energieeffizienz, bevor der Preis evaluiert wird.",
  "prozentualer_bereich": "35-45%",
  "aggregierte_gespraeche": 47,
  "aggregierte_verschiedene_kunden": 4,
  "statistische_konfidenz": "HOCH",
  "version_anonymisierungsprotokoll": "N3-2026-V1"
}

6. GESCHÄFTSGEHEIMNIS UND GEISTIGES EIGENTUM

Die über das N3-Protokoll generierte konsolidierte Datenbank anonymer Branchenmuster ist Teil von Schicht C (Proprietäre VOIZ.ES-Technologie) und stellt ein geschütztes Geschäftsgeheimnis dar. Kein Einzelkunde erwirbt Exklusivrechte an den erzeugten statistischen Makro-Erkenntnissen.